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Finanzierung des Hospizvereins Schweinfurt

Die Finanzierung unseres Vereins beruht auf drei Säulen:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nur ein Teil unserer Sach- und Personalkosten von den Krankenkassen erstattet werden.

 

Finanzielle Unterstützung

Durch finanzielle Zuwendungen können wir viel erreichen. Spenden an den Hospizverein Schweinfurt sind gem. § 10b EStG steuerlich abzugsfähig.

Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt, Spendenquittungen zu erstellen.

Für Spenden bis 300 € reicht grundsätzlich der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug. Bei vollständiger Namens- und Adresseingabe auf dem Einzahlungsschein können wir auch bei geringeren Beträgen eine Spendenquittung erstellen.

 

Zuwendungen durch Erbschaften oder Vermächtnisse

Sollten Sie den Hospizverein Schweinfurt e.V. in Ihrem Testament berücksichtigen, gibt es die Möglichkeit einer Erbeinsetzung oder eines Vermächtnisses. Die Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation wie unsere ist von der Erbschaftsteuer befreit!

Fragen beantwortet gern unser Hospizbüro.
 

Unsere Bankverbindung

Flessabank Schweinfurt
IBAN DE26 7933 0111 0001 5302 00
BIC FLESDEMMXXX
 

Für die Förderung der Hospizidee bzw. -bewegung fühlen wir uns Ihnen mit herzlichem Dank verbunden!